In Spanien muss ab Januar 2026 eine gelbe Blinkleuchte im Auto sein.
Eine Warnleuchte kaufen musst du nicht: Sie zählt ab 1. Januar 2026 in Spanien zur Pflichtausrüstung nur aller dort immatrikulierten Autos, womit die Autovermietung sie zur Verfügung stellen muss.

Die Leuchte ersetzt bisher wahlweise und ab 1. Januar definitiv die zuvor obligatorischen zwei Pannendreiecke. Die Idee: Aufstellen der Dreiecke ist gefährlich, also bleibst du bei einer Panne im Auto und setzt die gelbe Akku-Blinkleuchte auf das Dach. Diese sogenannte V16-Leuchte (nur zertifizierte Typen sind erlaubt) übermittelt auch den GPS-Standort. Sie löst aber keinen Notruf aus!
Keine Leuchte kaufen muss auch, wer mit dem eigenen Auto nach Spanien fährt. Bereits bisher musste kein zweites Pannendreieck im ausländischen Auto mitgeführt werden, und für im Ausland zugelassene Autos ist auch in Zukunft statt der Leuchte das Aufstellen des Pannendreiecks in Verbindung mit Pannenblinker erlaubt. Was jedoch Pflicht für spanische wie ausländische Autos ist: In Spanien muss für jede Person im Auto eine Warnweste leicht erreichbar vorhanden sein und bei Ausstieg auf der Fahrbahn ausserorts getragen werden.
