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Verbandskasten

Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens.
Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden.
Verbandkästen nach alter DIN: Austausch nicht notwendig
Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen.

Verbandskasten Vorschriften Schweiz

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Verbandskasten-Pflicht für Privatfahrzeuge. Dennoch ist es ratsam, einen gut ausgestatteten Verbandskasten mitzuführen, der den aktuellen Normen entspricht, da dies in vielen europäischen Ländern obligatorisch ist.